Die Sanierung eines Unternehmens stellt eine große Herausforderung dar, weil unter hohem Zeitdruck verschiedenste (operative, finanzwirtschaftliche und strategische) Entscheidungen zu treffen sind. Nach erfolgter Evaluierung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen müssen diese mit den betroffenen Stakeholdern (Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Mitarbeiter, etc.) verhandelt und anschließend konsequent umgesetzt werden.

Ein Vorteil außergerichtlicher Sanierungen ist, dass bei Zusammenarbeit der wesentlichen Stakeholder oftmals ein besseres Gesamtergebnis erzielt werden kann als im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Weitere Pluspunkte liegen in der eingeschränkten Öffentlichkeitswirkung sowie den flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Restrukturierungsprozesses.

In der Praxis wird deshalb der außergerichtlichen Sanierung sowohl von betroffenen Unternehmen als auch von beteiligten Stakeholdern zumeist der Vorzug gegeben.

REX UNTERSTÜTZT BEI

  • Erarbeitung von außergerichtlichen Restrukturierungskonzepten

  • Erstellung von Fortbestehensprognosen

  • Evaluierung von Restrukturierungsmaßnahmen

  • Verhandlungen mit Gläubigern

  • Umsetzung und Controlling von Sanierungskonzepten

FACHEXPERTISE

Für die erfolgreiche Umsetzung von außergerichtlichen Restrukturierungen bedarf es sowohl eines umfassenden wirtschaftlichen Verständnisses als auch einer Spezialkenntnis hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Experten von REX verfügen aufgrund ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Ausbildung sowie Praxiserfahrung über die Fähigkeit, beide Bereiche optimal zu kombinieren und so die bestmögliche Lösung für jeden Sanierungsfall zu entwickeln.

MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN

REX erarbeitet maßgeschneiderte Lösungsansätze, welche sich durch folgende Kriterien auszeichnen:

  • transparente Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen

  • Darstellung von Handlungsalternativen mit Vor- und Nachteilen

  • interdisziplinärer Problemlösungsansatz durch Berücksichtigung wirtschaftlicher Auswirkungen sowie rechtlicher (insbesondere bilanz-, steuer- und insolvenzrechtlicher) Aspekte

  • gemeinsame Entscheidungsfindung für den optimalen Lösungsweg

  • Akzeptanz bei beteiligten Stakeholdern